19 June 2026, 00:28

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert

Verzögerung bei der A39-Erweiterung: Wichtiges Gerichtsurteil steht bevor

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert

Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt

Ein für diesen Dienstag erwartetes Gerichtsurteil könnte entscheiden, ob die Bauarbeiten an den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen.

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Die A39 soll Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch die Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel führen. Der südliche Abschnitt wird von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn reichen. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra eine neue Rastanlage, der Tappenbecker Moor, geplant.

2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt eingereicht. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und zusätzliche Verfahren erforderlich wurden. Eine mündliche Verhandlung war ursprünglich für den 13. Mai angesetzt, wurde jedoch auf den 23. Juni verschoben.

Mit einer weiteren Klage im Jahr 2024 hielt der BUND die Auseinandersetzung aufrecht. Da das Bundesverwaltungsgericht noch kein endgültiges Urteil gefällt hat, ist der Planfeststellungsbeschluss derzeit nicht vollziehbar.

Solange die richterliche Entscheidung aussteht, ruht der Ausbau der A39. Die Verhandlung am 23. Juni wird sich mit der jüngsten Klage des BUND befassen. Bis dahin können in den betroffenen Abschnitten keine Bauarbeiten aufgenommen werden.

Quelle