Apotheker müssen 100.000 Euro für illegale Krebstherapien zurückzahlen
Klaus TrommlerApotheker müssen 100.000 Euro für illegale Krebstherapien zurückzahlen
Zwei Apotheker in Sachsen müssen fast 100.000 Euro gemeinsam zurückzahlen, weil sie Krebstherapien ohne gültige Verträge abgegeben haben. Der Streit dreht sich um parenterale Behandlungen, die nach einem Gesetz von 2017 nicht mehr über exklusive Verträge für sterile Arzneimittelzubereitungen abgerechnet werden durften. Die Gerichte bestätigten die Rückforderungen – für die Apotheker bleibt nun kein rechtlicher Spielraum mehr.
Der Fall nahm Ende 2016 seinen Anfang, als ein Apotheker Zytostatika an einen bei der IKK classic versicherten Patienten abgab. Da die Apotheke keinen offenen Versorgungsvertrag mit der Kasse hatte, forderte die Krankenkasse 44.000 Euro zurück. Einige Monate später, Mitte 2017, geriet ein Dresdner Apotheker in eine ähnliche Situation, nachdem er die Exklusivvertragsregeln der Barmer ignoriert hatte. Hier belief sich die Rückforderung auf 49.000 Euro.
Beide Apotheker wehrten sich gegen die Forderungen und argumentierten, die Behandlungen seien medizinisch notwendig gewesen. Das Bundessozialgericht (BSG) wies ihre Klagen jedoch ab und bestätigte das Recht der Kassen, die Gelder einzufordern. Die Apotheker zogen vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), doch ihre Beschwerden wurden ohne Urteil abgewiesen.
Die juristischen Auseinandersetzungen spielten sich vor dem Hintergrund sich ändernder Regelungen ab. Anfang 2017 trat das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (AM-VSG) in Kraft, das Exklusivverträge für sterile Zubereitungen abschaffte. Einige Krankenkassen versuchten während der Übergangsphase, noch schnell neue Verträge abzuschließen, in der Hoffnung auf Bestandsschutz. Schließlich griff das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein, um den Konflikt zu lösen – Apotheken erhielten damit wieder das Recht, parenterale Therapien für Versicherte anzubieten.
Die Urteile belasten die beiden Apotheker mit der vollen Rückzahlungssumme. Gleichzeitig ermöglichen die übergeordneten Gesetzesänderungen nun allen Apotheken, diese lebenswichtigen Behandlungen wieder durchzuführen. Die Fälle zeigen, welche finanziellen Risiken Anbieter während regulatorischer Übergangsphasen tragen.






