10 May 2026, 20:29

Bayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Speichel-Schnelltests zurückzahlen

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Bayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Speichel-Schnelltests zurückzahlen

Ein Testzentrum in Bayern muss fast 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es über vier Monate lang nicht zugelassene Speichel-Schnelltests eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass die Tests die regulatorischen Vorgaben der deutschen Gesundheitsbehörden nicht erfüllten.

Der Fall nahm seinen Anfang, als das Zentrum, das im Auftrag des Landratsamts Dachau betrieben wurde, zwischen Anfang 2022 und Mitte 2022 einen Speicheltest nutzte, der nicht den offiziellen Richtlinien entsprach. Die Einrichtung war im Dezember 2021 auf Basis eines Vertrags mit dem Landratsamt Dachau gegründet worden. Bis März 2022 hatte der Betreiber sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) registriert. Von Beginn an setzte die Teststelle auf einen speichelbasierten Antigen-Test (AT088/21).

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Im April 2022 überwies die KV dem Zentrum rund 95.000 Euro für die Tests der vorherigen vier Monate. Allerdings erfüllte der verwendete Speicheltest nicht die Mindestanforderungen für Antigen-Tests, die das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Robert Koch-Institut (RKI) seit dem 21. September 2021 vorgeben.

Im August 2023 widerrief die KV die Zahlung und forderte die vollständige Rückerstattung. Das Gericht bestätigte später, dass die Streichung der Vergütung auf null Euro rechtmäßig war. Zudem entschied es, dass der volle Betrag zurückgefordert werden müsse, da die Tests den regulatorischen Vorgaben nicht entsprachen.

Der Betreiber klagte gegen die Entscheidung, doch das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab. Die Richter begründeten, dass die erbrachten Leistungen aufgrund der Verwendung nicht zugelassener Tests nicht erstattungsfähig seien.

Das Urteil bedeutet, dass das Testzentrum die gesamten 95.000 Euro zurückzahlen muss. Die Entscheidung unterstreicht, dass nur Tests, die den Standards von PEI und RKI entsprechen, für eine öffentliche Förderung infrage kommen. Weitere Berufungen wurden bisher nicht angekündigt.

Quelle