Behandlungsfehler 2025: TK verzeichnet 14 Prozent mehr Verdachtsfälle als im Vorjahr
Klaus TrommlerBehandlungsfehler 2025: TK verzeichnet 14 Prozent mehr Verdachtsfälle als im Vorjahr
Bei der Techniker Krankenkasse (TK) gingen 2025 7.540 Meldungen zu Verdachtsfällen auf Behandlungsfehler ein – ein Anstieg um 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die steigenden Zahlen lösen Forderungen nach mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht im Gesundheitswesen aus.
Die meisten gemeldeten Fälle entfielen auf drei medizinische Fachbereiche: Chirurgische Eingriffe führten die Statistik mit 29 Prozent der Verdachtsmomente an, gefolgt von Zahnmedizin und Kieferorthopädie (17 Prozent) sowie Geburtshilfe und Gynäkologie (11 Prozent). Zusammen machten diese Disziplinen mehr als die Hälfte aller eingereichten Fälle aus.
Wie der Behandlungsfehler-Experte der TK, Jonas Petersen, betonte, verhindern rechtliche Hürden, dass Versicherer betroffene Patientinnen und Patienten proaktiv informieren können. Aktuelle Gesetze untersagen es der TK, anhand von Abrechnungsdaten Versicherte über mögliche Risiken zu warnen. Petersen rief stattdessen dazu auf, dass Versicherte ihre Bedenken direkt bei ihrem Leistungserbringer melden. Dies ermögliche eine bessere Einschätzung der Erfolgsaussichten etwaiger Klagen.
TK-Vorstandsvorsitzender Jens Baas forderte strukturelle Reformen, um die Aufsicht zu verbessern. Er schlug ein zentrales Meldesystem sowie eine verbindliche Meldepflicht für alle Gesundheitseinrichtungen vor. Zudem betonte Baas die Notwendigkeit einer offeneren Fehlerkultur, in der Probleme zeitnah angegangen werden. Bei den bestätigten Fällen führte etwa jeder dritte zu einem formellen Verfahren durch Fachanwälte für Medizinrecht.
Die Daten für 2025 zeigen eine wachsende Zahl von Behandlungsfehler-Verdachtsfällen – insbesondere in der Chirurgie, Zahnmedizin und Geburtshilfe. Rechtliche und verfahrensbedingte Hindernisse bestehen zwar weiter, doch setzt sich die TK für Reformen ein, um die Meldungen zu vereinfachen. Patientinnen und Patienten werden aufgefordert, ihre Bedenken vorzubringen, damit mögliche Ansprüche sachgerecht geprüft werden können.






