Berliner Gericht stoppt Online-Apotheke wegen illegaler Medikamentenwerbung
Klaus TrommlerBerliner Gericht stoppt Online-Apotheke wegen illegaler Medikamentenwerbung
Ein Berliner Gericht hat eine Online-Apothekenplattform wegen unzulässiger Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente verurteilt. Die Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) gegen DoktorABC ergab, dass das Geschäftsmodell der Plattform gegen die strengen deutschen Werberegeln für Arzneimittel verstößt. Das Urteil unterstreicht die wachsenden Bedenken hinsichtlich der Art und Weise, wie digitale Plattformen Patienten Medikamente bewerben.
Das Landgericht Berlin II stellte fest, dass die Online-Fragebögen von DoktorABC – mit denen Patienten zu bestimmten verschreibungspflichtigen Behandlungen geleitet werden – als unzulässige Werbung zu werten sind. Selbst wenn die Plattform keine konkreten Medikamentennamen nannte, wurde bereits die Bewerbung von Medikamentenkategorien für bestimmte Krankheitsbilder als Verstoß gewertet.
Das Urteil steht im Einklang mit einer jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall der Plattform Bloomwell. Damals wurde bestätigt, dass Werbeverbote sowohl für einzelne Medikamente als auch für ganze Medikamentengruppen gelten. Die AKNR argumentierte, dass solche Praktiken Patienten in die Irre führen und ihre freie Wahl der Apotheke einschränken.
Dr. Bettina Mecking, juristische Beraterin und Geschäftsführerin der AKNR, betonte, dass das Urteil einen klaren Präzedenzfall für den Patientenschutz in ganz Deutschland schaffe. Sie warnte, dass Apotheken, die mit ähnlichen Plattformen zusammenarbeiten, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssten, sollten sie Abmahnungen ignorieren. Das Rechtsteam der AKNR werde das Urteil nun genau prüfen und weitere Schritte gegen rechtswidrige Geschäftsmodelle erwägen.
Die Entscheidung des Gerichts verpflichtet Apotheken, die Rechtmäßigkeit ihrer Online-Partner zu überprüfen. Wer weiterhin mit Plattformen wie DoktorABC kooperiert, könnte für unzulässige Werbung haftbar gemacht werden. Das Urteil stärkt die strengen Kontrollen darüber, wie verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland beworben werden dürfen.






