30 April 2026, 16:56

dm verklagt: Drogerie-Riese muss sich wegen Online-Apotheke verantworten

Innenansicht einer chinesischen Apotheke mit Glaswänden, Regalen voller Artikel, verstreuten Kartons auf dem Boden, einer Pflanze links und einem Namensschild oben, das darauf hinweist, dass es sich um eine chinesische Drogerie handelt.

dm verklagt: Drogerie-Riese muss sich wegen Online-Apotheke verantworten

Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat die Drogeriemarktkette dm wegen ihres Versandapotheken-Services verklagt. Die vor dem Landgericht Karlsruhe eingereichte Klage richtet sich gegen den Online-Verkauf rezeptfreier Medikamente durch das Unternehmen. Die Behörden werfen dm vor, damit gegen deutsche Arzneimittel- und Apothekengesetze zu verstoßen.

Im Mittelpunkt des Streits steht die Praxis von dm, Rezeptmedikamente über eine hauseigene tschechische Online-Apotheke abzuwickeln. Die Aufsichtsbehörden argumentieren, dass dieses Modell eine rechtliche Grauzone ausnutzt, um deutschen Kunden Dienstleistungen anzubieten, ohne die heimischen Vorschriften einzuhalten. Die Behörde besteht darauf, dass für Online-Verkäufe dieselben Regeln gelten müssen wie für stationäre Apotheken – etwa das Verbot spezieller "Apotheken-Ecken" in Drogeriemärkten.

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Zudem wirft die Klage dm vor, den Verbraucherschutz zu untergraben, indem apothekenpflichtige Produkte mit herkömmlichen Drogerieartikeln vermischt werden. Die Behörden kritisieren außerdem, dass die direkte Beteiligung von dm am Apothekenbetrieb gegen gesetzliche Anforderungen zur Unabhängigkeit und Eigentumsstruktur verstößt. Das Urteil wird zeigen, ob ähnliche Geschäftsmodelle in Deutschland rechtmäßig betrieben werden dürfen.

Die Entscheidung des Gerichts wird weitreichende Folgen für Händler haben, die in den Online-Apothekenmarkt einsteigen wollen. Sie wird klären, ob die aktuellen Regelungen solche hybriden Geschäftsmodelle zulassen. Das Urteil könnte zudem die künftige Handhabung von Online-Verkäufen im deutschen Arzneimittelversorgungssystem grundlegend verändern.

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