Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller wegen Beleidigung eingestellt
Leonhard PreißErmittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller wegen Beleidigung eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, wegen des Vorwurfs der Beleidigung eingestellt. Im Mittelpunkt stand dabei zwei Beiträge, die Müller auf X (ehemals Twitter) über Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats, veröffentlicht hatte. Müller hatte Dipamas Flüchtlingsstatus sowie dessen Aktivitäten in sozialen Medien infrage gestellt, was rechtliche Konsequenzen nach sich zog.
Müller begrüßte die Entscheidung und bezeichnete sie als Erleichterung nach monatelanger Unsicherheit. Gleichzeitig warnte er, dass ein solches Verfahren für kleinere Medien ohne seine finanziellen Mittel weitaus einschüchternder hätte ausfallen können.
Der Streit begann, als Müller Anfang 2023 zwei Beiträge auf X veröffentlichte. In einem äußerte er Zweifel daran, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre, um ein Mausoleum einzuweihen. Der andere Beitrag thematisierte Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post von Afrokratie, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet worden waren, bevor der Begriff später geändert wurde.
Müller beharrte darauf, dass seine Aussagen faktisch korrekt gewesen seien, und kritisierte das Rechtssystem, das die Beweislast ungleich auf die Angeklagten verlagere. Er argumentierte, dass die Abwehr unbegründeter Beleidigungsvorwürfe Betroffene oft mit hohen Prozesskosten belaste, während Kläger kein finanzielles Risiko trügen. Trotz der Belastung durch das Verfahren wies er die Vorstellung zurück, es habe sich um einen Angriff auf seine Medienkritik gehandelt. Stattdessen warf er Dipama vor, juristische Beschwerden zur Durchsetzung persönlicher Anliegen zu nutzen.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren schließlich ein und sprach Müller von jedem Fehlverhalten frei. In seiner Reaktion betonte er, dass die fraglichen Tweets der Wahrheit entsprochen hätten und eine Verurteilung schwerwiegende Folgen für seine Arbeit gehabt hätte.
Mit der Einstellung des Verfahrens entgeht Müller rechtlichen Sanktionen, doch der Fall wirft grundsätzliche Fragen zu den Beleidigungsgesetzen auf. Das Ergebnis bestätigt, dass seine Beiträge nicht den Tatbestand einer Straftat erfüllten. Unterdessen bleiben Dipamas Flüchtlingsstatus und seine Aktivitäten in sozialen Medien Gegenstand öffentlicher Debatten.






