Erzbistum Freiburg gibt Versagen im Missbrauchsfall von Pater M. zu
Leonhard PreißErzbistum Freiburg gibt Versagen im Missbrauchsfall von Pater M. zu
Erzbistum Freiburg räumt Versäumnisse im Fall von Pater M. ein
Das Erzbistum Freiburg hat seine Mitverantwortung im Fall von Pater M. anerkannt, einem Priester, der wegen sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen verurteilt wurde. Am 1. April 2026 verurteilte das Landgericht München den Geistlichen zu drei Jahren und drei Monaten Haft für Straftaten, die er nach dem Oktoberfest 2023 begangen hatte. Das Erzbistum kündigte nun an, eigene Aufsichtspflichtverletzungen zu prüfen.
Pater M. war schuldig gesprochen worden, nach den Feierlichkeiten des Oktoberfests 2023 junge Menschen missbraucht zu haben. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Das Erzbistum Freiburg reagierte darauf mit dem Eingeständnis einer teilweisen Verantwortung für die Taten.
In einer öffentlichen Stellungnahme betonte das Erzbistum die Notwendigkeit, die Opfer des Missbrauchs in den Mittelpunkt zu stellen. Zudem hob es die Bedeutung von Prävention und Intervention in seinen Schutzkonzepten hervor. Jeder Verdachtsfall von Missbrauch, so die Zusicherung, werde gründlich untersucht.
Darüber hinaus kündigte das Erzbistum an, bei Bedarf sowohl zivil- als auch kirchliche Verfahren einzuleiten. Betroffene wurden aufgefordert, sich an unabhängige Beratungsstellen zu wenden. Obwohl der Fall systemische Versäumnisse offenbart, gibt es keine öffentlichen Informationen über Pater M.s frühere seelsorgerische Tätigkeit in Todtmoos oder deren Auswirkungen auf die örtliche Kirchengemeinde.
Die Verurteilung von Pater M. veranlasst das Erzbistum, seine Schutzmaßnahmen zu überprüfen. Opfer werden ermutigt, Unterstützung zu suchen, und weitere Untersuchungen zu Aufsichtsversagen stehen an. Der Fall markiert einen Schritt hin zu mehr Verantwortungsübernahme innerhalb der Institution.






