EU-Kommission stoppt illegale Subventionen für Ryanair und Flughafen Frankfurt-Hahn
Ottilie KreinEU-Kommission stoppt illegale Subventionen für Ryanair und Flughafen Frankfurt-Hahn
Die Europäische Kommission hat entschieden, dass mehrere deutsche Fördermaßnahmen zugunsten von Ryanair und dem Flughafen Frankfurt-Hahn gegen die EU-Beihilferegeln verstoßen. Die Entscheidung betrifft sowohl die Fluggesellschaft als auch den Flughafen; es wurden Rückforderungsanordnungen für unzulässige finanzielle Unterstützungen erlassen.
Die Kommission prüfte insgesamt sechs Maßnahmen. Zwei davon betrafen Marketingvereinbarungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Ryanair, eine weitere bezog sich auf Ausbildungsförderungen für die Airline. Die übrigen drei Maßnahmen betrafen den Flughafen Frankfurt-Hahn, darunter die unentgeltliche Rückübertragung eines Grundstücks.
Keine dieser Maßnahmen entsprach den Marktbedingungen. Auch die von Deutschland vorgebrachten Begründungen für die Vereinbarkeit der Hilfen wurden zurückgewiesen. Folglich erklärte die Kommission alle drei Maßnahmen zugunsten von Ryanair und des Flughafens für unvereinbar mit den EU-Vorschriften.
Deutschland muss nun vom Flughafen Frankfurt-Hahn 1,25 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückfordern. Ryanair ist verpflichtet, etwa 13 bis 14 Millionen Euro nebst Zinsen zu erstatten. Mit der Rückforderung soll die durch die Beihilfen verursachte Wettbewerbsverzerrung beseitigt und der Markt in den Zustand vor der Gewährung der Hilfen zurückversetzt werden. Nach den EU-Beihilferegeln werden keine Bußgelder verhängt.






