04 April 2026, 00:24

Gänseliesel feiert 125 Jahre: Kussverbot wird 2026 dreimal aufgehoben

Eine Gravur eines Parkbrunnens mit einer Statue in der Mitte, umgeben von Bäumen und Menschen, mit Text unten.

Kussverbot gelockert: Gänseliesel kann wieder geküsst werden - Gänseliesel feiert 125 Jahre: Kussverbot wird 2026 dreimal aufgehoben

Göttingens beliebte Gänseliesel-Brunnenskulptur wird in diesem Jahr 125 Jahre alt. Das Wahrzeichen, das 1901 enthüllt wurde, ist seit Langem ein Symbol für die Kultur der Stadt. Um den runden Geburtstag zu feiern, lockern die Verantwortlichen eine jahrhundertealte Tradition – und heben das Kussverbot an drei besonderen Tagen im Jahr 2026 vorübergehend auf.

Der Brunnen mit seiner Statue wurde am 8. Juni 1901 erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Innerhalb weniger Jahre entwickelte er sich zu einem der bekanntesten Wahrzeichen Göttingens. Doch bereits 1926 führten wiederholte Beschädigungen zu einem offiziellen Verbot, in den Brunnen zu steigen und die Statue zu küssen.

Das nun 100 Jahre alte Verbot prägte die lokalen Bräuche: Ein Kuss auf die Gänseliesel wurde zum verbotenen Ritual – und damit umso mysteriöser. Zum Jubiläum wird die Statue an drei Tagen – am 19. April, 4. Juni und 27. September 2026 – geküsst oder fotografiert werden dürfen.

Die Termine wurden bewusst gewählt, um die Geschichte der Skulptur zu ehren und gleichzeitig ihren Erhalt zu sichern. Die vorübergehende Regeländerung zeigt, wie tief die Tradition mit der Identität Göttingens verwurzelt ist.

Die dreitägige Ausnahme bietet eine seltene Gelegenheit, mit der Statue in Kontakt zu treten. Gleichzeitig spiegelt sie den Spagat der Stadt wider, zwischen Bewahrung des Brauchtums und Denkmalschutz. Nach 2026 wird das langjährige Kussverbot dann wieder uneingeschränkt gelten.

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AKTUALISIERUNG

The 100-year ban on kissing Göttingen's Gänseliesel was officially enacted on 31 March 1926, with a 150 Mark fine—though rarely enforced.

The kissing ban at the Gänseliesel fountain has a precise legal origin. A polizeiliche Verordnung dated 31 March 1926 established the prohibition, imposing a 150 Mark fine for climbing the statue. Despite this formal restriction, enforcement remained lax over the century. Key details include:

  • The ban was introduced to address repeated damage to the statue.
  • The maximum penalty of 150 Mark was symbolic rather than punitive.
  • Authorities seldom monitored or prosecuted violations.