Gericht bestätigt AfD-Beobachtung: "Prüffall" wegen Angriffe auf Demokratie und Menschenwürde
Klaus TrommlerGericht bestätigt AfD-Beobachtung: "Prüffall" wegen Angriffe auf Demokratie und Menschenwürde
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die hessischen Behörden die Öffentlichkeit im Jahr 2022 nicht ausreichend über die Beobachtung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) informiert haben. Das Urteil erging am Mittwoch und befasste sich mit der Einstufung der AfD als „Prüffall“.
Das Gericht wies im September 2025 eine Beschwerde des hessischen Landesverbands der AfD zurück. Es bestätigte, dass es triftige Gründe für die Beobachtung der Partei gebe, da ihr vorgeworfen wird, sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands zu richten.
Als Belege führte das Gericht an, dass die AfD deutsche Staatsbürger aufgrund ihrer Migrationshintergründe unterschiedlich behandle. Zudem stelle die Partei ein „völkisches Volksverständnis“ in den Raum, das die Würde von Ausländern – insbesondere von Asylsuchenden – angreife, indem diese als ethnisch „fremd“ dargestellt würden.
In der Begründung hieß es, die AfD strebe an, das öffentliche Vertrauen in die demokratischen Institutionen Deutschlands zu untergraben. Die Partei stelle demnach die Prinzipien der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit infrage.
Mit dem Urteil bleibt die AfD weiterhin unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Die Behörden sind nun verpflichtet, Details über die bisherige Überwachung offen zu legen. Die Entscheidung unterstreicht die Bedenken gegenüber der Haltung der Partei zu demokratischen Werten.






