09 June 2026, 16:31

Gericht bestätigt Kündigung einer Schülerin wegen häufiger Fehlzeiten

Urteil: Private Schule darf Schüler mit vielen Fehltagen ablehnen

Gericht bestätigt Kündigung einer Schülerin wegen häufiger Fehlzeiten

Eine 17-jährige Schülerin hat ihren Rechtsstreit um den Verbleib an einer privaten englischsprachigen Schule in Frankfurt verloren. Das Oberlandesgericht entschied, dass die Einrichtung berechtigt war, ihren Vertrag wegen wiederholter unentschuldigter Fehlzeiten nicht zu verlängern. Damit wurde ein früheres Urteil des Amtsgerichts aufgehoben, das die Schule vorübergehend verpflichtet hatte, die Schülerin weiter zu unterrichten.

Der Konflikt begann, nachdem die Schule beschlossen hatte, den Jahresvertrag der Schülerin nicht zu verlängern. Als Begründung führte die Schulleitung an, dass die Zahl ihrer unentschuldigten Fehlzeiten die der entschuldigten deutlich überstieg. Die Schule argumentierte, dass ihre Anwesenheitsbilanz Zweifel an ihrem Lernengagement aufkommen ließ und unnötigen organisatorischen Aufwand für das Personal sowie den Stundenplan verursachte.

Zunächst hatte das Frankfurter Amtsgericht der Familie der Schülerin recht gegeben und die Schule angewiesen, den Unterricht fortzusetzen. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung jedoch später auf. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Ablehnung der Schule nicht willkürlich war, da das Verhalten der Schülerin tatsächliche organisatorische Probleme verursacht hatte.

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass die Schule durch das Angebot von Nachprüfungen bereits Entgegenkommen gezeigt hatte. Darüber hinaus hatten die Eltern eine Frist für die erneute Anmeldung ihrer Tochter für das nächste Schuljahr versäumt, was ihre Position weiter schwächte. Das Oberlandesgericht stellte klar, dass Privatschulen Verträge nur dann verlängern müssen, wenn eine Ablehnung unzumutbar wäre – was in diesem Fall nicht nachgewiesen werden konnte.

Das endgültige Urteil bestätigt, dass Privatschulen in Deutschland die Verlängerung von Verträgen verweigern dürfen, wenn Schülerinnen und Schüler durch wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten auffallen. Die Entscheidung setzt ein Präzedenz, dass Schulen zwar fair handeln müssen, aber nicht verpflichtet sind, Schüler zu behalten, deren Verhalten den Schulbetrieb stört. Die Schülerin muss nun nach alternativen Bildungsmöglichkeiten für das kommende Schuljahr suchen.

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