27 March 2026, 06:32

Gericht kippt Roger Waters-Konzertverbot in Frankfurt nach BDS-Streit

Luftaufnahme des Holocaust-Mahnmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin, die zahlreiche rechteckige Betonsteine zeigt, die in einem Gittermuster angeordnet sind.

Gericht kippt Roger Waters-Konzertverbot in Frankfurt nach BDS-Streit

Ein deutsches Gericht hat das Veranstaltungsverbot für das anstehende Konzert von Roger Waters in Frankfurt aufgehoben. Die Entscheidung folgt auf die Absage des für den 28. Mai geplanten Auftritts durch die Stadtbehörden, die sich dabei auf die Israel-Kritik des Musikers und seine Unterstützung für die BDS-Bewegung beriefen. Das Urteil stellt einen weiteren Rückschlag für die Bemühungen deutscher Behörden dar, pro-palästinensisches Engagement einzuschränken.

Im Mittelpunkt des Falls standen Vorwürfe, Waters' politische Positionen seien als judenfeindliche Hetze zu werten. Die Stadt hatte argumentiert, seine Forderungen nach einem kulturellen Boykott Israels sowie Vergleiche mit dem Apartheid-Regime in Südafrika rechtfertigten die Absage. Waters klagte gegen den Beschluss und betonte, sein Konzert fördere weder nationalsozialistisches Gedankengut noch verharmlose es historische Verbrechen.

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Ursprünglich hatten Frankfurter Beamte den Auftritt in der Festhalle untersagt, einem Veranstaltungsort, der seit den 1980er-Jahren große Künstler beherbergt. Als Begründung führte die Stadt Waters' langjährige Kritik an der israelischen Politik sowie seinen Druck auf andere Musiker an, in Israel nicht aufzutreten. Zudem verwies sie auf seine Unterstützung für die Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionen-Bewegung (BDS), die von vielen deutschen Politikern abgelehnt wird.

Waters reagierte mit einem Eilantrag und argumentierte, das Verbot verletze sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Das Gericht gab ihm recht und stellte fest, sein Konzert verherrliche keine NS-Verbrechen und stehe nicht im Einklang mit rassistischer Ideologie. Damit widersprach es der Behauptung, sein Aktivismus sei gleichzusetzen mit Antisemitismus.

Die Kontroverse zog breite Aufmerksamkeit auf sich: Über 35.000 Unterstützer und Dutzende Kulturschaffende unterzeichneten eine Petition zur Wiederzulassung des Konzerts. Kritiker warfen deutschen Behörden vor, die Debatte über palästinensische Rechte zu unterdrücken, und verwiesen auf ähnliche Einschränkungen für BDS-verwandte Veranstaltungen bundesweit. So hatten Berliner Behörden etwa zuvor Druck auf Veranstalter ausgeübt, einen für 2026 geplanten Auftritt der UN-Expertin Francesca Albanese wegen ihrer Haltung zu Israel abzusagen.

Die bundesweite Repression gegen BDS umfasst auch Fördermittelkürzungen für Künstler, die die Bewegung unterstützen. Zwar nannte Frankfurt keine konkreten lokalen Beispiele, doch auf nationaler Ebene werden kulturelle Fördergelder zunehmend an politische Positionen zur Israel-Frage geknüpft. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und B'Tselem verurteilen diese Maßnahmen und argumentieren, sie ignorierten die dokumentierten Apartheid-Bedingungen, unter denen Palästinenser leiden.

Mit der Aufhebung des Verbots kann Waters' Konzert in Frankfurt wie geplant stattfinden. Der Fall unterstreicht jedoch die anhaltenden Spannungen zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und den deutschen Bemühungen, pro-palästinensische Advocacy-Arbeit einzudämmen. Er reiht sich ein in eine Serie von Rechtsstreitigkeiten gegen Beschränkungen für BDS-Unterstützer in kulturellen und politischen Räumen.

Quelle