Gericht stoppt Hertz-Gebühren für Mietwagenstrafen – Verbraucher siegen vor dem Landgericht Frankfurt
Ottilie KreinGericht stoppt Hertz-Gebühren für Mietwagenstrafen – Verbraucher siegen vor dem Landgericht Frankfurt
Ein deutsches Gericht hat gegen den Autovermieter Hertz wegen der Abwicklung von Verkehrs- und Parkstrafen für Mietfahrzeuge entschieden. Das Landgericht Frankfurt am Main erklärte eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro in den Online-Verträgen des Unternehmens für unwirksam. Die Entscheidung folgt auf eine Klage von Verbraucherschützern.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Klausel von Hertz für Mietwagen in Barcelona nicht die tatsächlichen Verwaltungskosten widerspiegele. Zudem untersagte es dem Unternehmen, Bußgelder automatisch an Kunden weiterzugeben, ohne diesen die Möglichkeit einzuräumen, die Forderungen zu bestreiten. In der Begründung hieß es, Hertz könne sich nicht durch den Verweis auf eine ausländische Tochtergesellschaft der Verantwortung entziehen.
Auf der deutschsprachigen Website von Hertz sind unterschiedliche Bedingungen für Inlands- und Auslandsmieten aufgeführt. Obwohl das Unternehmen Berufung eingelegt hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
In einem ähnlichen, aber separaten Fall bestätigte das Landgericht München eine vergleichbare Klausel in den Mietverträgen von Sixt. Auch dieses Urteil wird angefochten – der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt.
Die Frankfurter Richter verhängten ein vorläufiges Verbot für die Erhebung der 40-Euro-Gebühr durch Hertz, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Streitigkeiten darüber, wie Autovermietungen mit Strafen für ihre Kunden umgehen. Sowohl Hertz als auch Sixt sehen sich nun mit weiterer rechtlicher Prüfung ihrer Vertragsbedingungen konfrontiert.






