Gericht stoppt Linken-Vorwürfe gegen AfD-Politiker wegen Parkinson-Vorfalls
Klaus TrommlerGericht stoppt Linken-Vorwürfe gegen AfD-Politiker wegen Parkinson-Vorfalls
Ein Rechtsstreit zwischen der Linkspartei und AfD-Politikern in Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Urteil gegen die Linken beendet worden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linkspartei, Teile einer umstrittenen Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe, wonach AfD-Abgeordnete die Parkinson-Symptome eines politischen Gegners nachgeahmt hätten.
Das Urteil folgt einer einstweiligen Verfügung, die dreizehn AfD-Abgeordnete erwirkt hatten. Sie argumentierten, die Äußerungen der Linkspartei verletzten ihre Persönlichkeitsrechte.
Der Konflikt hatte im April 2025 während einer Landtagssitzung begonnen. Der Linken-Politiker Dirk Bruhn warf AfD-Abgeordneten vor, seine Parkinson-Symptome imitiert zu haben. Die Linkspartei nahm diese Vorwürfe später in eine Pressemitteilung auf, woraufhin die AfD-Mitglieder rechtliche Schritte einleiteten.
In einer früheren erstinstanzlichen Entscheidung hatte das Gericht den Antrag der AfD teilweise abgelehnt. Es erlaubte die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“, strich jedoch die übrigen strittigen Behauptungen. Die Richter betonten, dass Politiker zwar scharfe Kritik ertragen müssten, persönliche Beleidigungen jedoch zu weit gingen.
Das Oberlandesgericht kam später zu dem Schluss, dass die Linkspartei ihre Vorwürfe nicht beweisen konnte. Kein anderer Landtagsabgeordneter hatte eine Nachahmung beobachtet, weshalb die Richter nicht überzeugt waren. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linkspartei vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schaufeln“, während Enrico Schult das Urteil als Bestätigung bezeichnete und die Vorwürfe als haltlos zurückwies.
Das Gericht entschied schließlich, dass die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten durch die Pressemitteilung rechtswidrig verletzt worden seien. Die Linkspartei muss nun davon Abstand nehmen, die umstrittenen Passagen erneut zu verbreiten.
Die Entscheidung verhindert, dass die Linkspartei ihre Anschuldigungen gegen die AfD-Politiker wiederholt. Das Urteil unterstreicht zudem die rechtlichen Grenzen zwischen politischer Kritik und persönlichen Angriffen. Die AfD-Abgeordneten begrüßten das Ergebnis als Schutz ihrer Reputation.






