Hessen erleichtert Rückzahlung der Corona-Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige
Ottilie KreinHessen erleichtert Rückzahlung der Corona-Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige
Hessisches Wirtschaftsministerium und RP Kassel vereinfachen Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige
Die neuen Regelungen folgen einem Meldeverfahren, das an die in der Pandemie ausgezahlten Notfallgelder geknüpft ist. Bereits wurden über 6.800 Fälle geprüft – bei mehr als der Hälfte entfiel die Rückzahlungspflicht.
Zwischen März und Juni 2020 hatte Hessen mit den Corona-Soforthilfen Unternehmen und Solo-Selbstständige unterstützt, die durch die Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten waren. Begünstigt wurden besonders betroffene Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel, Gesundheitswesen und Dienstleistungen, die unter den Einschränkungen litten.
Die Abwicklung der Rückmeldeverfahren erfolgt nun über ein strukturiertes elektronisches System, das Flexibilität bietet: Fristverlängerungen, zinslose Ratenzahlungen, Stundungen, Erlasse oder sogar Aussetzungen der Rückforderung sind möglich. Grundlage bilden eine Vereinbarung zwischen Bund und Land Hessen sowie landesrechtliche Bestimmungen.
Stand 22. August 2025 wurden 6.889 Meldungen bearbeitet, davon führten 3.606 Fälle zu keiner Rückforderung. Über die Rückzahlungsverpflichtung muss innerhalb von vier Wochen nach Bescheid entschieden werden. Zudem prüfen die Behörden eine mögliche Anhebung der aktuellen Bagatellgrenze von 500 Euro.
Bis Jahresende muss Hessen einen abschließenden Bericht an den Bund vorlegen, der die Ergebnisse des Rückmeldeverfahrens zusammenfasst.
Die überarbeiteten Regelungen sollen die finanzielle Belastung für Empfänger der Pandemiehilfen verringern. Da in über der Hälfte der geprüften Fälle keine Rückzahlung nötig war, entlastet das viele Betroffene. Der Abschlussbericht des Landes wird bis Ende des Jahres die Gesamtwirkung der Maßnahmen bestätigen.