14 June 2026, 02:33

Hessen reformiert Vergaberecht: Schnellere Investitionen mit weniger Bürokratie

Landtag beschließt neues Beschaffungs- und fairen Lohn-Gesetz

Hessen reformiert Vergaberecht: Schnellere Investitionen mit weniger Bürokratie

Hessen führt eine umfassende Reform seines Vergaberechts ein. Die Änderungen sollen öffentliche Investitionen beschleunigen, ohne dabei faire Wettbewerbsbedingungen und Arbeitsstandards zu vernachlässigen.

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Die neue Gesetzgebung erhöht die Schwellenwerte für die direkte Vergabe von Aufträgen. Lieferungen und Dienstleistungen können nun bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt vergeben werden, bei Bauvorhaben liegt die Grenze bei 750.000 Euro. Dadurch vereinfachen sich die Verfahren für kleinere Aufträge, und der bürokratische Aufwand wird reduziert.

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung des „besten Bieter-Prinzips“. Nur das siegreiche Unternehmen muss die vollständige Dokumentation vorlegen – für alle anderen Bieter entfällt damit unnötiger Papierkram. Auch die Vorqualifizierung für Unternehmen wurde vereinfacht.

Die Reform hält gleichzeitig strenge Kontrollmechanismen aufrecht, um Missbrauch und Sozialdumping zu verhindern. Sie stärkt die Einhaltung von Tarifverträgen und fairen Wettbewerbsregeln. Öffentliche Auftraggeber können nun flexiblere Verfahren für Aufträge unter den EU-Schwellenwerten anwenden.

Mit der Reform löst die Landesregierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein und treibt Hessens Modernisierungsagenda voran. Sie ermöglicht eine schnellere Umsetzung öffentlicher Projekte, ohne dabei den Schutz fairer Arbeitsbedingungen und Wettbewerb zu vernachlässigen. Die neuen Regeln sollen Effizienz und Verantwortung in Einklang bringen.

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