14 March 2026, 12:33

Hessen stärkt Kinderrechte mit rechtlich verankerter Ombudsstelle für Jugendhilfe

Ein Plakat mit der Aufschrift "Brauchen die Armen die Hilfe ihrer Kinder?" und begleitenden Bildern.

Hessen stärkt Kinderrechte mit rechtlich verankerter Ombudsstelle für Jugendhilfe

Hessen verankert Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte rechtlich im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetz

Mit diesem Schritt wird die Ombudsstelle auf eine Stufe mit Jugendämtern und freien Trägern der Jugendhilfe gestellt. Sozialministerin Heike Hofmann betont ihre Bedeutung für die stärkere Einbindung von Familien und jungen Menschen in Entscheidungen der Jugendhilfe.

Der Verein Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen e.V. wurde 2012 gegründet. Seitdem betreibt er in Frankfurt eine Beratungsstelle, die Eltern und Jugendlichen in Konflikten mit Leistungsträgern der Jugendhilfe zur Seite steht. Das Angebot wird von Fachkräften und geschulten Ehrenamtlichen getragen und garantiert niedrigschwellige, vertrauliche Unterstützung.

Das Land fördert die Stelle seit 2022, seit 2023 sogar in voller Höhe. Diese Unterstützung entspricht den Vorgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes von 2021, das die Bundesländer gemäß § 9a SGB VIII zur Einrichtung vergleichbarer Ombudsstellen verpflichtet. Hessen geht dabei einen Sonderweg: Kein anderes Bundesland hat bisher ein rechtlich verankertes Ombudsmodell für Kinder- und Jugendrechte umgesetzt.

Über Einzelfallhilfe hinaus trägt die Beratung der Ombudsstelle zur langfristigen Qualitätsverbesserung im Jugendhilfesystem bei. Das Ministerium plant, das Angebot schrittweise bis 2027 auszubauen, um die Reichweite und Wirksamkeit zu erhöhen.

Die Ombudsstelle ist damit zu einem zentralen Baustein der hessischen Jugendhilfe geworden. Ihre rechtliche Verankerung stärkt die unabhängige und vertrauliche Unterstützung für Familien und junge Menschen. Obwohl andere Bundesländer bisher nicht nachgezogen sind, könnte das Modell Schule machen.

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