24 April 2026, 12:36

Hessen will Leugnung von Israels Existenzrecht unter Strafe stellen

Konkreter Holocaust-Mahnmal mit rechteckigen Blöcken, die in einem Gittermuster angeordnet sind und von Bäumen, Gebäuden und einer bewölkten Landschaft umgeben sind.

Hessen will Leugnung von Israels Existenzrecht unter Strafe stellen

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll. Der Vorschlag, der am 8. Mai im Bundesrat beraten werden soll, sieht schärfere Strafen für bestimmte Formen antisemitischer Äußerungen nach deutschem Recht vor.

Die neuen Regelungen richten sich gegen Parolen, Symbole und Landkarten, die Israels Legitimität infrage stellen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen oder Haft bis zu fünf Jahren. Der Entwurf erweitert Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs und fügt einen neuen Absatz hinzu, der antisemitische Rhetorik explizit erfasst. Verboten werden damit konkret Sprüche wie "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein" oder "Es gibt nur einen Staat: Palästina 48". Weitere verbotene Handlungen umfassen das Zeigen der israelischen Flagge oder des Davidsterns in einem Mülleimer mit dem Slogan "Haltet die Welt sauber" sowie die Veröffentlichung von Landkarten des Nahen Ostens, auf denen Israel vollständig getilgt ist.

Das Gesetz stellt klar, dass politische Forderungen nach einer "Ein-Staaten-Lösung" nicht strafbar wären, da diese nicht als gewaltverherrlichend eingestuft werden. Ebenfalls von der Verfolgung ausgenommen wären ultraorthodoxe Juden, die Israel aus religiösen Gründen ablehnen. Der Entwurf ist eine überarbeitete Fassung eines CDU/CSU-Gesetzesvorhabens, das bereits im November 2023 in den Bundestag eingebracht worden war.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Wird der Vorschlag im Bundesrat mit Mehrheit angenommen, gelangt er zur weiteren Beratung in den Bundestag. Die Terminwahl für die Einbringung am 8. Mai ist symbolträchtig: Sie fällt mit dem Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Faschismus 1945 zusammen. Das Gesetz würde die Leugnung von Israels Existenz oder Aufrufe zu seiner Beseitigung zu einer Straftat erklären. Bei Verabschiedung könnten Gerichte Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängen. Die Entscheidung des Bundesrats wird zeigen, ob das Vorhaben in die nächste legislative Phase vorrückt.

Quelle