Hessens Ministerin kritisiert Pflegereform als unzureichend und ungerecht
Ottilie KreinHessens Ministerin kritisiert Pflegereform als unzureichend und ungerecht
Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz hat den Entwurf des Bundespflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) scharf kritisiert. Zwar erkennt sie einige positive Ansätze an, doch warnt sie, dass die Reform in zentralen Punkten zu kurz greift. Stolz betont, dass die Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit verlässlicher Finanzierung verstanden werden müsse.
Das geplante Gesetz zielt darauf ab, Prävention und Rehabilitation in der Langzeitpflege zu stärken. Es vereinfacht die Leistungsregelungen und führt jährliche Inflationsanpassungen für Pflegezahlungen ein. Zudem sind ein neuer Anspruch auf Pflegeberatung sowie ein Notfall-Überbrückungsbudget vorgesehen.
Stolz kritisiert jedoch, dass die Reform die finanziellen Lasten ungerecht verteilt. Sie lehnt Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige ab – eine Maßnahme, die vor allem Frauen treffen würde. Die Ministerin wehrt sich auch gegen Pläne, die Mindestaufenthaltsdauer in Pflegeheimen für Zusatzleistungen zu verlängern, da dies die Eigenbeteiligung der Betroffenen erhöhen würde.
Hessen setzt bereits auf ein eigenes Programm zur gemeindenahen Pflege, das mit 91 Koordinatorinnen und Koordinatoren ältere Menschen unterstützt, bevor sie auf formelle Pflege angewiesen sind. Stolz hat die Bundesgesundheitsministerin eingeladen, sich vor Ort in Hessen ein Bild von dem Modell zu machen.
Ihre größte Sorge bleibt die langfristige Finanzierung der Reform. Ohne solide finanzielle Absicherung werde das System nicht zukunftsfest sein, warnt sie. Die Bundesregierung müsse eine Reform vorlegen, die den Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, wirklich gerecht werde.
Zwar enthält der Gesetzentwurf Maßnahmen wie inflationsgebundene Leistungen und Pflegeberatung, doch nach Ansicht von Stolz werden die zentralen Finanzierungsfragen nicht gelöst. Sie fordert weiterhin eine gerechtere Kostenverteilung und mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Die Debatte über die endgültige Ausgestaltung der Reform wird voraussichtlich anhalten.






