Hubigs Reform: Besserer Schutz für Kinder bei häuslicher Gewalt geplant
Ottilie KreinHubigs Reform: Besserer Schutz für Kinder bei häuslicher Gewalt geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gerichte gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern verbieten können – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete.
Ziel der Änderungen ist es, den Schutz in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zu stärken, in denen häusliche Gewalt eine Rolle spielt. Nach den geplanten Reformen sollen Familiengerichte jeden Fall individuell prüfen, statt pauschale Kontaktverbote auszusprechen. Richter müssten dabei Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie das Risiko weiterer Übergriffe bewerten.
Hat ein Elternteil Gewalt gegen den Partner oder die Partnerin ausgeübt, könnten Gerichte den Umgang mit dem Kind vorübergehend oder dauerhaft untersagen. Diese Maßnahme greift, wenn die körperliche Sicherheit des Opfers gefährdet ist und ein Verbot notwendig erscheint, um weitere Schädigungen zu verhindern. Der Entwurf lässt aber auch weniger einschneidende Lösungen zu, etwa begleitete Besuche, je nach Einzelfall.
Das Ministerium betonte, dass Kinder selbst dann schwer leiden, wenn sie nicht unmittelbar von der Gewalt betroffen sind. Die Reform zielt darauf ab, sie zu schützen, indem der Kontakt zu gewalttätigen Elternteilen eingeschränkt oder unterbunden wird, sobald dies erforderlich ist.
Der Gesetzentwurf würde Richtern mehr Spielraum geben, in Sorgerechtsstreitigkeiten bei häuslicher Gewalt einzugreifen. Durch die Berücksichtigung der gesamten Folgen von Misshandlung für die Familie sollen weitere Schäden für Opfer und Kinder verhindert werden. Der Vorschlag wird nun weiter geprüft, bevor über eine mögliche Umsetzung entschieden wird.






