10 May 2026, 06:29

Hubigs Reform: Femizide sollen künftig immer als Mord bestraft werden

Altes französisches Rechtsdokument mit dem Titel 'Tribunal Révolutionnaire', das Hinrichtungsurteile enthält, mit vergilbtem Papier und geschwungener Schrift.

Hubigs Reform: Femizide sollen künftig immer als Mord bestraft werden

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte schärfer zu ahnden. Ziel des Vorhabens ist es, dass Verbrechen, die aus geschlechterbezogenen Motiven begangen werden, künftig systematisch als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden.

Nach geltendem Recht können bereits Tötungen aus Besitzansprüchen als Mord verfolgt werden. Dennoch enden einige Fälle weiterhin mit einer Verurteilung wegen Totschlags, der deutlich mildere Strafen nach sich zieht. Nur bei Mord ist eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich, während Totschlag strengeren Strafrahmen unterliegt.

Hubigs Entwurf sieht vor, den Mordtatbestand auf Taten auszudehnen, bei denen das Opfer allein wegen seines Geschlechts zum Ziel wird. Die Bundesregierung will damit die Rechtslage präzisieren, sodass geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen konsequent als Mord eingestuft werden.

Künftig soll die Tötung einer Frau allein wegen ihres Frauseins automatisch als Mord gelten. Die Neuregelung soll rechtliche Grauzonen schließen und sicherstellen, dass solche Straftaten härter bestraft werden. Die Reform würde die strafrechtliche Verfolgung von geschlechtsspezifischen Tötungsdelikten in Deutschland grundlegend ändern. Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, erhalten Femizide dieselben schweren Strafen wie andere Mordformen. Die Bundesregierung strebt damit einen besseren Schutz für Opfer geschlechterbezogener Gewalt an.

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