Imbissbesitzer zahlt 44.000 Euro Strafe für brutale Lohnausbeutung
Ein 42-jähriger Imbissbudenbesitzer aus Kelsterbach wurde zu einer Strafe von knapp 44.000 Euro verurteilt, weil er drei vietnamesische Arbeitnehmer ausgebeutet hatte. Die Beschäftigten erhielten weit weniger als den gesetzlichen Mindestlohn und wurden gezwungen, ohne gültige Papiere übermäßig lange Arbeitszeiten zu absolvieren. Ihre Aussagen waren entscheidend für die Ermittlungen.
Der Fall kam ins Rollen, als die Behörden feststellten, dass die drei Mitarbeiter weder gültige Pässe noch Aufenthaltstitel besaßen. Sie arbeiteten bis zu zwölf Stunden täglich, sechs Tage die Woche, und erhielten dabei teilweise nur 6,40 Euro pro Stunde – weniger als die Hälfte des gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro.
Über einen Zeitraum von sechs Monaten hielt der Besitzer den Arbeitnehmern fast 12.400 Euro an Löhnen vor. Zudem meldete er sie nicht bei der Sozialversicherung an und unterließ die vorgeschriebenen Meldungen. Diese Verstöße führten zu einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Lohnvorenthaltung und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.
Die im November 2024 verhängte Strafe umfasste 90 Tagessätze à 40 Euro, was insgesamt 3.600 Euro ergab. Zusammen mit weiteren Sanktionen belief sich die Gesamtstrafe auf knapp 44.000 Euro. Der Bescheid ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
Der Fall steht im Zusammenhang mit verschärften Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Allein 2025 führte die Behörde bundesweit rund 25.800 Betriebsprüfungen durch. Dabei wurden 6.121 Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße aufgedeckt, zudem Tausende straf- und bußgeldrechtliche Verfahren eingeleitet.
Der Gastwirt muss die volle Strafe zahlen, ohne Möglichkeit weiterer juristischer Schritte. Die drei Mitarbeiter, die mit den Ermittlern kooperiert hatten, haben das Unternehmen inzwischen verlassen. Die Behörden überwachen weiterhin die Einhaltung der Lohnvorschriften und die Bekämpfung illegaler Beschäftigung im ganzen Land.






