Neue Pflicht für Unternehmen: Kündigungsbutton wird ab Juni verbindlich
Betty BruderNeue Pflicht für Unternehmen: Kündigungsbutton wird ab Juni verbindlich
Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung für Online-Verträge. Unternehmen müssen auf ihren Websites einen deutlich sichtbar und entsprechend beschrifteten „Kündigungsbutton“ anzeigen. Diese Änderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die nun in deutsches Recht übernommen wurde.
Die Pflicht betrifft alle Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen. Der Button muss mindestens so leicht auffindbar sein wie der ursprüngliche Bestell- oder Vertragsabschluss. Ziel ist es, digitale Kündigungen für Verbraucher zu vereinfachen.
Nach dem Klick auf den Button müssen Nutzer umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten. Das gesetzliche Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen bleibt davon unberührt. Fehlt der Button jedoch, könnte sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Obwohl die Richtlinie EU-weit gilt, obliegt es jedem Mitgliedstaat, die konkrete Umsetzung zu regeln. Andere Länder müssen sie zunächst in nationales Recht überführen, bevor der Button verbindlich wird.
Der neue Kündigungsbutton soll Vertragsstornierungen für Verbraucher erleichtern. Sein Fehlen könnte die Widerrufsfrist deutlich ausdehnen. Unternehmen in Deutschland müssen die Vorgabe bis zum Juni-Termin umsetzen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.






