Neues Gesetz entlastet Pflegeheime – doch Ärzte zahlen den Preis
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland soll Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an Apotheken zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung. Behörden zufolge wird dies den bürokratischen Aufwand für Pflegeeinrichtungen verringern, während für das medizinische Personal einige zusätzliche Schritte hinzukommen.
Bisher müssen Pflegeheime Rezepte bei Ärzten abholen und an Apotheken weiterleiten. Künftig entfällt dieser Schritt – eine Ersparnis an Zeit und Mühe für die Einrichtungen. Die Regierung schätzt, dass Pflegeheime durch den Wegfall dieser Aufgabe rund 5 Millionen Euro einsparen werden.
Die Umstellung bedeutet jedoch, dass Arztpraxen mehr Arbeit übernehmen müssen. Jedes Rezept erfordert etwa eine halbe Minute zusätzlich für die Prüfung und elektronische Übermittlung. Bei rund 792.000 Pflegeheimbewohnern, die über Versorgungsverträge abgedeckt sind – das sind 90 Prozent der insgesamt 880.000 –, summiert sich dies. Das Ministerium rechnet mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro aufgrund des höheren Arbeitsaufkommens.
Technische Vorkehrungen stellen sicher, dass Pflegeheime weiterhin über die verschriebenen Medikamente informiert werden, sofern ein Bewohner nicht widerspricht. Die Maßnahme ist vorläufig konzipiert und soll die Lücke überbrücken, bis Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig in den spezialisierten Service integriert sind. Insgesamt ergibt sich daraus eine Nettobelastung von 4,7 Millionen Euro.
Das neue System zielt darauf ab, den Umgang mit Rezepten in Pflegeheimen zu vereinfachen, verlagert dabei aber einen Teil der Verantwortung auf die Ärzte. Die Regelung bleibt bis 2029 in Kraft, wenn eine dauerhafte Lösung greifen soll. Die finanziellen Auswirkungen umfassen Einsparungen für Pflegeeinrichtungen, aber höhere Kosten für Arztpraxen.






