28 April 2026, 09:13

Niederlage für Stuttgarter Orthopädin: Gericht lehnt volle TI-Kostenerstattung ab

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Niederlage für Stuttgarter Orthopädin: Gericht lehnt volle TI-Kostenerstattung ab

Eine Stuttgarter Orthopädin ist mit ihrer Klage gegen eine Pauschalzahlung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) Deutschlands gescheitert. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) entschied, dass der Zuschuss nicht sämtliche Kosten übernehmen muss, die auf Arztpraxen zukommen. Damit hob das Gericht ein früheres Urteil des Stuttgarter Sozialgerichts (SG) auf.

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Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine TI-Förderung in Höhe von 3.150 Euro, die in der Vergütungsabrechnung der Ärztin für das dritte Quartal 2018 enthalten war. Sie hatte von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die vollständige Erstattung von knapp 3.900 Euro gefordert. Das LSG sah jedoch keine rechtliche Grundlage, die eine vollständige Kostenerstattung durch die Pauschale vorschreibt.

Das Gericht räumte zwar ein, dass eine rein symbolische Erstattung Bedenken wecken könnte. Es kam jedoch zu dem Schluss, dass die aktuellen Sätze nicht symbolisch seien und es angemessen sei, wenn sich die Leistungserbringer an den Einführungskosten der TI beteiligten. In der Begründung verwies das Gericht zudem auf das öffentliche Interesse an einem flächendeckenden digitalen Gesundheitsnetz.

Dies ist nicht der erste Streit dieser Art. Ein Stuttgarter Kinderarzt hatte zuvor eine ähnliche Klage eingereicht, die jedoch 2024 vor einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zurückgenommen wurde.

Das Urteil des LSG bestätigt, dass Arztpraxen und Apotheken Teilkostenerstattungen für den TI-Anschluss akzeptieren müssen. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für künftige Fälle und stellt klar, dass Pauschalzahlungen nicht zwingend alle Ausgaben decken müssen. Die Leistungserbringer werden weiterhin einen Teil der finanziellen Last für die Umsetzung des Systems tragen.

Quelle