Niedersachsen vereinheitlicht Praxisbedarf: Neuer Vertrag ab Juli gültig
Ottilie KreinNiedersachsen vereinheitlicht Praxisbedarf: Neuer Vertrag ab Juli gültig
Einheitliche Vereinbarung für Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet
In Niedersachsen ist eine neue, einheitliche Vereinbarung für Praxisbedarfsmedikamente unterzeichnet worden. Die Einigung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen ersetzt ein veraltetes Flickwerk aus Regelungen und tritt am 1. Juli in Kraft. Sie soll Ärzten und Apotheken eine reibungslosere und zuverlässigere Versorgung ermöglichen.
Die bisherigen Bestimmungen wären eigentlich erst am 31. Dezember 2025 ausgelaufen, doch monatelange Verhandlungen führten nun zu einem modernen, standardisierten Vertrag. Dieser regelt die Belieferung mit Arzneimitteln und medizinischem Material für Behandlungen, Notfälle und Impfungen.
Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, wurde eine Friedenspflicht zweimal verlängert – zunächst bis zum 31. März, dann bis zum 30. Juni. So blieb die Versorgung während der Ausarbeitung des neuen Rahmens gesichert. Die Vereinbarung führt zudem klare Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln ein, die sich an den bestehenden Apothekenstandards orientieren.
Die Vergütung für Apotheken, die Impfstoffe an Vertragsärzte liefern, wird in zwei Stufen angepasst: Zunächst beträgt sie 80 Cent pro Dosis, später steigt sie auf einen Euro. Das neue System soll Bürokratie abbauen, die Kosteneffizienz verbessern und gleichzeitig eine hochwertige Versorgung mit essenziellen Medikamenten und Materialien gewährleisten.
Durch den Start am 1. Juli wird eine vertragslose Übergangsphase vermieden. Die Vereinbarung schafft ein einheitliches, kassenübergreifendes Regelwerk für Praxisbedarf in ganz Niedersachsen. Ärzte und Apotheken können künftig nach klareren und effizienteren Vorgaben arbeiten – ob bei der Versorgung mit Medikamenten oder Impfstoffen.






