26 June 2026, 12:25

Rentenkommission will Renteneintrittsalter auf 68 Jahre anheben – wer profitiert, wer leidet?

Rentenreform und Lebensarbeitszeit

Rentenkommission will Renteneintrittsalter auf 68 Jahre anheben – wer profitiert, wer leidet?

Rentenkommission schlägt weitere Anhebung des Renteneintrittsalters vor

Die Rentenkommission der Bundesregierung hat weitere Erhöhungen des gesetzlichen Renteneintrittsalters vorgeschlagen. Demnach müssten Arbeitnehmer künftig noch länger arbeiten: Wer 2041 in Rente geht, soll erst mit 67,5 Jahren ausscheiden, im Jahr 2051 sogar erst mit 68. Die geplante Reform hat eine Debatte über Gerechtigkeit und Arbeitsbedingungen ausgelöst.

Aktuell gilt in Deutschland für alle Beschäftigten, die nach 1964 geboren wurden, ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren – unabhängig vom Beruf. Die Kommission will nun die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren streichen. Dieser Schritt stößt auf Kritik, da viele fordern, das Renteneintrittsalter stattdessen an die tatsächliche Arbeitszeit zu knüpfen und nicht an ein starres Lebensalter.

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Bundeskanzler Friedrich Merz verteidigte die Pläne. Er argumentiert, dass etwa Akademiker, die später ins Berufsleben einsteigen, „etwas zu wenig“ gearbeitet hätten im Vergleich zu denen, die mit 16 beginnen und 45 Jahre durchgehend arbeiten. Im neuen System würden Hochqualifizierte zwar im gleichen Alter in Rente gehen wie langjährig Beschäftigte, dafür aber länger Rente beziehen – bedingt durch ihre höhere Lebenserwartung und ihre im Schnitt höheren Einkommen.

Besonders problematisch sind die Pläne für Menschen in körperlich anstrengenden Berufen. Viele von ihnen dürften Schwierigkeiten haben, bis zum höheren Renteneintrittsalter durchzuhalten. Die Regierung erwägt daher die Einführung einer „individuellen Gesundheitsprüfung“, die ein früheres Ausscheiden ermöglichen soll, falls die Betroffenen nicht mehr arbeitsfähig sind.

Die Rentenreform wird die meisten Arbeitnehmer zwingen, länger im Beruf zu bleiben – vor allem jene ohne Hochschulabschluss. Beschäftigte in körperlich belastenden Jobs könnten zusätzliche Untersuchungen durchlaufen müssen, um früher in Rente zu gehen. Gleichzeitig profitieren Akademiker von der Neuregelung, da sie aufgrund ihres späteren Berufseinstiegs und ihrer längeren Lebenserwartung länger Rente erhalten werden.

Quelle