10 April 2026, 12:35

Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung mit neuem Selbstbestimmungsgesetz

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Gender-Gleichheits-Index zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung mit neuem Selbstbestimmungsgesetz

Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz von Sachsen-Anhalt Menschen, ihr rechtliches Geschlecht einfacher zu ändern. Die Reform schafft langwierige Begutachtungen ab und vereinfacht das Verfahren. Bisher haben 976 Personen ihre amtlichen Eintragungen nach den neuen Regeln aktualisiert.

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Das Gesetz trat Ende 2024 in Kraft und bietet einen schnelleren Weg, um die Geschlechtseintragung zu ändern. Von den 976 vorgenommenen Änderungen betrafen nur etwa 40 Minderjährige. Die meisten dieser Fälle bei jüngeren Antragstellern waren Übergänge von weiblich zu männlich.

Fast alle Anträge stammten von Erwachsenen. Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform als weitgehend erfolgreich. Nur vier Personen haben bisher eine zweite Änderung ihres rechtlichen Geschlechts vorgenommen, wobei der Freistaat keine weiteren Details bekannt gegeben hat.

Das Gesetz erlaubt eine erneute Änderung nach einer Wartefrist von einem Jahr. Seit der Einführung wurden keine Probleme mit dem System gemeldet.

Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung der Geschlechtseintragung in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Mit 976 bearbeiteten Aktualisierungen gab es bisher kaum Wiederholungsanträge, und die meisten Antragstellenden waren erwachsen. Der Freistaat beobachtet weiterhin die Auswirkungen, während das Gesetz in Kraft bleibt.

Quelle