07 April 2026, 04:31

Sachsens neuer Polizeigesetzentwurf löst Streit über Überwachung und Datenschutz aus

Zwei Polizeibeamte mit Masken sitzen an einem Tisch mit Mikrofonen, Büchern und anderen Gegenständen und schauen auf einen Wandbildschirm mit Text und einem Emblem.

Sachsens neuer Polizeigesetzentwurf löst Streit über Überwachung und Datenschutz aus

Ein neuer Gesetzentwurf der sächsischen Landesregierung hat eine Kontroverse über die geplanten Ausweitungen der Polizeibefugnisse bei der Überwachung ausgelöst. Kritiker, darunter die Grünen und die Linke, werfen der Regierung vor, das Gesetz überstürzt auf den Weg gebracht zu haben und damit mögliche Verstöße gegen Grundrechte in Kauf zu nehmen. Das geplante Gesetz würde Gesichtserkennung, automatisierte Datenanalysen sowie einen erweiterten Datenaustausch mit Dritten ermöglichen.

Der Entwurf enthält mehrere umstrittene Regelungen. Eine zentrale Bestimmung erlaubt der Polizei, mithilfe von Überwachungsaufnahmen und dem Abgleich mit bestehenden Datenbanken Gesichter zu identifizieren. Zudem sieht er vor, Daten an externe Stellen weiterzugeben – etwa zur KI-Entwicklung und -Erprobung –, was Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Kontrolle aufwirft. Rechtsexperten zweifeln an, ob diese Schritte mit dem EU-KI-Gesetz vereinbar sind, das biometrische Fernidentifizierung stark einschränkt.

Das Gesetz würde auch den Einsatz von Systemen wie der Software Gotham des Unternehmens Palantir für automatisierte Datenauswertungen erlauben. Zwar behauptet die Regierung, rechtlich umstrittene Punkte aus der Fassung des Sächsischen Polizeiaufgabengesetzes von 2019 behoben zu haben, doch Kritiker halten die Änderungen für unzureichend. Fünf Juristen äußerten sich kürzlich in einer Anhörung zu der Frage, ob der Entwurf weiterhin verfassungswidrig sei.

Die Opposition übt scharfe Kritik. Grünen und Linke, die bereits Teile des Gesetzes von 2019 erfolgreich vor Gericht angefochten hatten, argumentieren, der neue Entwurf erlaube nach wie vor übermäßige Datenanalysen und verknüpfe zu viele Datensätze miteinander. Unklar sei zudem, warum Daten für Online-Gesichtssuchen offenbar vorsorglich gespeichert würden – die Begründung dafür sei nicht nachvollziehbar.

Politisch steht die sächsische Regierung vor Herausforderungen. Ohne die Unterstützung der rechtspopulistischen AfD fehlt ihr die notwendige Mehrheit, um das Gesetz durchzubringen. Der Entwurf enthält zwar einige Schutzmechanismen, etwa die Nachvollziehbarkeit automatisierter Systeme und ein Verbot diskriminierender Algorithmen. Skeptiker halten diese Maßnahmen jedoch für ungenügend, um Missbrauch zu verhindern.

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Der Gesetzentwurf wird nun weiter geprüft, wobei mit rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen zu rechnen ist. Sollte er verabschiedet werden, würde er die Überwachungsbefugnisse der Polizei in Sachsen deutlich ausweiten. Ob dies gelingt, hängt davon ab, ob die Regierung verfassungsrechtliche Bedenken ausräumen und ausreichend politische Rückendeckung erhalten kann.

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