Turnhallennutzung 2026/2027: Jetzt Anträge im Landkreis Schmalkalden-Meiningen stellen
Ottilie KreinTurnhallennutzung 2026/2027: Jetzt Anträge im Landkreis Schmalkalden-Meiningen stellen
Landkreis Schmalkalden-Meiningen nimmt Anträge für Turnhallennutzung im Schuljahr 2026/2027 entgegen
Vereine und Organisationen können ab dem 15. April bis zum 15. Mai 2026 ihre Anträge für die Nutzung von Turnhallen im Schuljahr 2026/2027 einreichen. Nur das offizielle Formular des Landkreises wird bearbeitet – andere Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Die Anträge müssen alle relevanten Angaben zur Einrichtung, zum Verein und zu den Trainingsbedürfnissen enthalten. Dazu gehören der Standort der Turnhalle, der Name des Vereins und der Abteilung, Kontaktdaten des Vereinsvorsitzenden und Trainers, die Anzahl der Sportler:innen sowie die gewünschten Nutzungszeiten inklusive Alternativtermine. Unvollständige oder verspätete Anträge werden automatisch abgelehnt.
Wichtig: Turnhallen in Meiningen und Schmalkalden unterstehen den jeweiligen Stadtverwaltungen – Anträge sind daher an die zuständige Kommune zu richten. Für kreiseigene Einrichtungen sind die Unterlagen jedoch ausschließlich an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachbereich Bau und Gebäudemanagement, zu senden.
Der Landkreis betont die Bedeutung der fristgerechten Einreichung. Eine faire Vergabe und effiziente Planung sind nur möglich, wenn alle Vereine die Deadline am 15. Mai einhalten. Berücksichtigt werden ausschließlich vollständige und pünktliche Anträge. Vereine, die die Frist versäumen oder fehlerhafte Unterlagen einreichen, riskieren, im kommenden Schuljahr keinen Zugang zu den Turnhallen zu erhalten. Die endgültigen Belegungspläne werden nach Ablauf der Antragsfrist bekannt gegeben.






