19 June 2026, 22:22

Verurteilter Mörder flieht mit eigenem Motorrad während Hafturlaubs

Flucht wirft Fragen auf: Mörder bekommt Tagesausgang - Wie kann das sein?

Verurteilter Mörder flieht mit eigenem Motorrad während Hafturlaubs

Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter ist während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine geflohen. Benjamin F. entkam mit einem Motorrad, das in Braunschweig auf seinen Namen zugelassen war. Seine Flucht löste bei lokalen Politikern Fragen zur Praxis der Hafturlaube aus.

Benjamin F. hatte zuvor bereits 38 Mal begleiteten Urlaub erhalten, bevor es ihm diesmal gelang, sich abusetzen. Er fuhr in den Ortsteil Vöhrum im Landkreis Peine, um seine Mutter zu besuchen. Das von ihm genutzte Motorrad war offiziell auf seinen Namen in Braunschweig angemeldet.

Seine Freiheit währte jedoch nur etwa einen Tag. Die Polizei nahm ihn nach einem Verkehrsunfall in der italienischen Region Venetien wieder fest. Der Unfall beendete seine kurze Flucht.

In Niedersachsen können wegen Mordes verurteilte Häftlinge nach mindestens zehn Jahren Haft – einschließlich Untersuchungshaft und anderen Freiheitsentziehungen – für Hafturlaube infrage kommen. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder Kurzzeitausgänge verlängert sich die Wartezeit auf acht Jahre. Die Justizvollzugsanstalten bewerten das Risiko anhand einer faktenbasierten Verhaltensprognose, um die Wahrscheinlichkeit von Flucht oder Rückfall einzuschätzen.

Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen zeigte sich angesichts des Vorfalls unverständnisvoll. Benjamin F. befindet sich nach seiner erneuten Festnahme weiterhin in Haft. Der Fall hat die Debatte über die Kriterien für die Gewährung von Hafturlaub neu entfacht.

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