Wiesbadener Apotheke kämpft nach teurer Medikamenten-Doppelbestellung um Lösung
Betty BruderWiesbadener Apotheke kämpft nach teurer Medikamenten-Doppelbestellung um Lösung
Apotheke in Wiesbaden steht nach teurem Bestellfehler vor Problemen
Eine Apotheke in Wiesbaden hat nach einer kostspieligen Verwechslung mit einem Krebsmedikament hohe Verluste riskiert: Durch einen Fehler wurde das gleiche Präparat versehentlich doppelt bestellt. Der Vorfall führte zu einem Streit mit dem Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK), der sich weigerte, die Doppelbestellung zu stornieren. Trotz sofortiger Versuche, das Problem zu lösen, blieb der Apotheke keine andere Wahl, als die zusätzliche Lieferung anzunehmen.
Der Fehler passierte, als die Apotheke zwei separate Bestellungen für Zejula – ein Medikament zur Krebstherapie – aufgab. Eine wurde direkt eingereicht, die andere über eine Online-Plattform. Als das Personal den Irrtum bemerkte, kontaktierte es umgehend GSK, um die zweite Bestellung rückgängig zu machen.
GSK lehnte eine Stornierung jedoch ab. Das Unternehmen berief sich auf seine strengen Richtlinien für Onkologika und erklärte, dass solche Arzneimittel von Rückgaben ausgenommen seien. Zudem behauptete GSK, das System habe die Bestellungen als zwei getrennte Kaufvorgänge verarbeitet, was eine Rückerstattung unmöglich mache. Der Hessische Apothekerverband bestätigte später, dass die Apotheke aufgrund eines verbindlichen Kaufvertrags rechtlich zur Zahlung verpflichtet war.
Die Apotheke versuchte daraufhin, die zweite Lieferung abzulehnen, doch GSK bestand auf der vollen Bezahlung. Ohne Alternative bereitete sich die Apotheke darauf vor, die unerwarteten Kosten zu tragen. Kurz darauf erhielt sie jedoch die Mitteilung, dass die doppelte Sendung zurückgerufen worden war.
Es gibt keine öffentlichen Aufzeichnungen darüber, dass GSK in den letzten Jahren ähnliche Fehlbestellungen von Onkologika in anderen deutschen Apotheken auf dieselbe Weise behandelt hätte.
Der Vorfall zeigt die Herausforderungen, mit denen Apotheken konfrontiert sind, wenn sie mit starren Pharmaregeln umgehen müssen. Zwar ersparte der Rückruf der Lieferung der Apotheke die doppelte Zahlung, doch die Situation offenbart die unflexiblen Abläufe bei hochpreisigen Medikamenten. GSKs Weigerung, die Bestellung zu stornieren, ließ der Apotheke kaum Handlungsmöglichkeiten – bis zum Rückruf in letzter Minute.






