10 May 2026, 02:26

Winterchaos in Deutschland: Drohen Lohnabzüge bei Verspätungen durch Eis und Schnee?

Eine ruhige, schneebedeckte Straße mit Häusern und Bäumen auf beiden Seiten und wenigen Fahrzeugen.

Winterchaos in Deutschland: Drohen Lohnabzüge bei Verspätungen durch Eis und Schnee?

Strenger Winterwetterchaos in Deutschland: Verspätete Arbeitnehmer riskieren Lohnabzüge

Eisige Temperaturen, Schneefall und glatte Straßen haben in weiten Teilen Deutschlands den Verkehr lahmgelegt – viele Arbeitnehmer kämpfen mit Verspätungen auf dem Weg zur Arbeit. Wer ohne ausreichende Vorsorge zu spät kommt, muss mit Gehaltseinbußen rechnen. Denn nach deutschem Recht sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, die ausgefallene Zeit zu vergüten, wenn Beschäftigte wegen externer Umstände wie Wetterkapriolen nicht pünktlich erscheinen.

Laut den Paragrafen 275 und 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) trägt der Arbeitnehmer das sogenannte „Verzögerungsrisiko“ – sprich: Er muss selbst für wetterbedingte Hindernisse aufkommen. Bei wiederholten Verspätungen wegen Winterchaos können Unternehmen Lohn kürzen oder die fehlenden Stunden als unbezahlt verbuchen.

Ausnahme: Betrieb kann nicht öffnen Anders verhält es sich, wenn extremes Wetter den Arbeitsplatz selbst lahmlegt. In diesem Fall greift das „Betriebsrisiko“ – die Firma muss die Löhne weiterzahlen, da die Störung nicht in der Verantwortung der Mitarbeiter liegt. Allerdings können Arbeitgeber formelle Abmahnungen aussprechen, wenn Beschäftigte trotz vorhersehbarer Verkehrsbehinderungen keine Alternativen für ihren Arbeitsweg organisieren.

Rechtsexperten raten zu Voraussicht Arbeitsrechtler empfehlen Arbeitnehmern, bei winterlichen Bedingungen mehr Pufferzeit einzuplanen und den Arbeitgeber frühzeitig über mögliche Verspätungen zu informieren. Wer keine Vorsorge trifft, riskiert nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch disziplinarische Konsequenzen.

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Die aktuelle Kältewelle unterstreicht, wie wichtig eine gute Vorbereitung auf den Winterarbeitsweg ist. Zwar dürfen Unternehmen bei vermeidbaren Verspätungen den Lohn kürzen – doch wenn der Betrieb selbst wetterbedingt geschlossen bleibt, haben Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf ihr Gehalt. Klare Kommunikation und rechtzeitige Planung sind entscheidend, um Streit über wetterbedingte Verzögerungen zu vermeiden.

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