Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei Visumantrag für Großbritannien
Anika ThiesBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei Visumantrag für Großbritannien
Paar aus Bielefeld entgeht nur knapp einem Betrug mit gefälschter Website – 240 Euro fast verloren
Ein Paar aus Bielefeld ist beim Versuch, eine britische Reiseerlaubnis zu beantragen, nur knapp einem Betrug in Höhe von 240 Euro entgangen. Der Vorfall, der am 13. März 2026 bei der Polizei angezeigt wurde, zeigt die Gefahren auf, die von inoffiziellen Websites bei Visumanträgen ausgehen. Offizielle Electronic Travel Authorisations (ETAs) müssen zwingend direkt über die britischen Behörden beantragt werden – und das zu deutlich niedrigeren Kosten.
Die beiden begannen ihren Antrag, nachdem sie online nach einer ETA gesucht hatten, die seit Anfang 2025 für Reisende ins Vereinigte Königreich verpflichtend ist. Auf einer scheinbar seriösen Website gaben sie ihre persönlichen Daten sowie Zahlungsinformationen ein. Als die Rechnung jedoch auf 240 Euro anstieg – statt der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro pro Person – wurden sie misstrauisch.
Statt die Zahlung abzuschließen, brachen sie den Vorgang ab und kontaktierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte sofort ihre Kreditkarte und verhinderte so eine Abbuchung. Noch am selben Tag erstatteten sie online Anzeige, um den Betrugsversuch zu dokumentieren.
Die Behörden weisen Reisende daraufhin, dass alle ETA-Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung gestellt werden müssen: https://www.gov.uk/eta. Auch die Verbraucherzentrale Deutschland gibt Tipps, wie man betrügerische Websites erkennt – etwa durch die Prüfung sicherer Verbindungen und die Überprüfung offizieller Internetadressen.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar den Betrug im letzten Moment verhindern. Ihr Fall dient als Warnung für alle, die eine Reiseerlaubnis beantragen: Nur die offizielle britische Regierungsseite garantiert eine gültige ETA zum korrekten Preis von 18,50 Euro pro Person.






