Bundespolizei findet verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Fluggasts
Branko JüttnerBundespolizei findet verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Fluggasts
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle am Schalter für Großgepäck einen verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Reisenden. Der 42-jährige Marokkaner wollte damit an Bord des Fluges FR 2359 nach Agadir gehen.
Das Gerät verfügte nicht über die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts. Nach dem deutschen Waffengesetz gelten solche Elektroschocker als verbotene Waffen. Die Behörden beschlagnahmten den Gegenstand umgehend.
Der Mann gab an, den Elektroschocker einem Freund schenken zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet. Die Polizei leitete ein Strafverfahren nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes gegen ihn ein. Nach Abschluss der Ermittlungsmaßnahmen durften die Beamten ihn seine Reise mit dem geplanten Flug fortsetzen.
Der Elektroschocker wurde von der Bundespolizei sichergestellt und einbehalten. Der Fall wird nun nach den einschlägigen waffenrechtlichen Bestimmungen weiterverfolgt. Der Passagier durfte nach den Ermittlungen seine Reise antreten.






