18 March 2026, 16:28

Cum-Ex-Skandal: 40 Millionen Euro von Christian Olearius vor Gericht

Liniengraph, der die Anzahl der Insolvenzfälle in den Vereinigten Staaten von 1995 bis 2011 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Cum-Ex: Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher krimineller Vermögenswerte des Bankers Olearius - Cum-Ex-Skandal: 40 Millionen Euro von Christian Olearius vor Gericht

Der Rechtsstreit um die Rolle von Christian Olearius im deutschen Cum-Ex-Skandal nimmt eine weitere Wendung. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den ehemaligen Banker wurden aufgrund seines Gesundheitszustands endgültig eingestellt. Doch nun steht die Frage der Einziehung von 40 Millionen Euro an angeblichen illegalen Gewinnen erneut vor Gericht.

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Christian Olearius, einst geschäftsführender Gesellschafter der Privatbank M.M. Warburg & Co., war eine zentrale Figur im Cum-Ex-System. Zwischen den frühen 2000er-Jahren und 2016 genehmigte und überwachte er Dividenden-Stripping-Geschäfte, durch die rund 200 Millionen Euro an nicht existierenden Kapitalertragssteuern betrügerisch erstattet wurden. Ein Hamburger Gericht verurteilte ihn 2024 wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße von 400.000 Euro.

Der Cum-Ex-Skandal zählt zu den größten Steuerbetrugsfällen Deutschlands und kostete den Staat Milliarden. Olearius' Führung soll die Aktivitäten des Netzwerks geprägt haben, an dem mehrere Banken und Investoren beteiligt waren.

Zuvor hatte das Landgericht Bonn bereits über die Einziehung seiner Gewinne entschieden. Doch der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf und erzwang eine erneute Prüfung. Die Staatsanwaltschaft fordert nun die Beschlagnahmung von 40 Millionen Euro, die mit dem Betrugssystem in Verbindung stehen. Eine neue Verhandlung wird stattfinden, wobei Olearius selbst nicht anwesend sein muss.

Das Bonner Gericht muss nun den Einziehungsantrag gegen Olearius neu bewerten. Zwar ist sein Strafverfahren abgeschlossen, doch die finanziellen Folgen seiner Verstrickung bleiben ungeklärt. Das Ergebnis wird entscheiden, ob der Staat zumindest einen Teil der verlorenen Steuereinnahmen zurückerhält.

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