Freiburg scheitert mit Klage gegen Pflicht-Zahlkarte für Geflüchtete
Die Landesregierung hat den Antrag Freiburgs abgelehnt, sich von der verpflichtenden Einführung eines Prepaid-Zahlkartensystems für Geflüchtete auszunehmen. Die Entscheidung stößt auf Kritik bei örtlichen SPD-Vertretern, die die Regelung als unnötige Bürokratiehürde bezeichnen und monieren, dass die versprochene Entlastung ausbleibt.
Freiburg hatte eine Befreiung nach dem Kommunalabweichungsgesetz beantragt. Die Stadtverwaltung und eine Mehrheit des Gemeinderats hatten sich zunächst gegen die Einführung der Karte ausgesprochen, die seit Ende 2024 für Leistungsbeziehende im Asylverfahren genutzt wird. Das System begrenzt Bargeldabhebungen und schränkt Überweisungen sowie Lastschriftverfahren ein.
Viviane Sigg, die Freiburger SPD-Landtagsabgeordnete, kritisierte das Vorgehen der Landesregierung scharf. Sie wirft dem Gesetz vor, den Kommunen kaum Spielraum zu lassen, um Ablehnungen anzufechten, und betont, dass die versprochene Verwaltungsentlastung nicht eingetreten sei. Ismael Hares, migrationspolitischer Sprecher der SPD+JF-Fraktion, nannte die Entscheidung „unverständlich“ und argumentierte, die Karte bringe der Stadt keinen Nutzen, sondern verursache stattdessen zusätzliche Kosten und Arbeitsaufwand.
Die Freiburger SPD bezeichnete die Regelung als „Papiertiger“ und warf der grün-schwarzen Landesregierung vor, ihr Versprechen zur Bürokratieabbau nicht einzulösen. Der Gemeinderat prüft nun rechtliche Schritte, obwohl die eigene Rechtsabteilung die Erfolgsaussichten offenbar als gering einschätzt.
Das Zahlkartensystem bleibt für Freiburg verpflichtend. Kritiker halten es für eine Einschränkung der finanziellen Flexibilität von Geflüchteten, die zugleich den Verwaltungsaufwand erhöht. Über das weitere Vorgehen wird der Gemeinderat entscheiden – insbesondere über mögliche Klagen gegen die Regelung.






