23 June 2026, 20:21

Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen und Deepfake-Vorwürfe

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen und Deepfake-Vorwürfe

Ein deutsches Gericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel erlassen und dem Magazin untersagt, bestimmte Behauptungen in seiner Berichterstattung über den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Im Mittelpunkt des Urteils stehen Vorwürfe im Zusammenhang mit KI-generierter Deepfake-Pornografie und der Verwendung des Bildes seiner Ex-Frau.

Das Hanseatische Oberlandesgericht verbot Der Spiegel, den Eindruck zu erwecken, Ulmen habe gefälschte pornografische Videos mit der Schauspielerin Collien Fernandes erstellt und verbreitet. Zudem untersagte es die Veröffentlichung von Zitaten aus einer privaten E-Mail, die Ulmen an seinen Verteidigungskanzlei geschickt hatte, da diese zum „höchstpersönlichen Lebensbereich“ zählen.

Ulmen hatte Der Spiegel bereits im April verklagt. Das Landgericht Hamburg entschied im Mai, dass die ursprüngliche Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe rechtmäßig gewesen sei. Die Kanzlei, die Ulmen vertritt, argumentierte jedoch, die erste Veröffentlichung habe zu übermäßiger Medienaufmerksamkeit und einer einseitigen öffentlichen Debatte geführt. Trotz der neuen Einschränkungen darf das Magazin weiterhin berichten, dass Fernandes Ulmen der häuslichen Gewalt beschuldigt.

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Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt derzeit wegen dieser Vorwürfe. Fernandes wirft Ulmen vor, nicht nur die KI-generierten Videos produziert, sondern auch gefälschte Social-Media-Profile unter ihrem Namen angelegt zu haben, um mit anderen Männern in Kontakt zu treten.

Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für die Deepfake-Vorwürfe. Der Beschluss stellt einen juristischen Erfolg für Ulmen und seine Kanzlei Schertz-Bergmann dar. Der Spiegel muss sich nun an die einstweilige Verfügung halten, kann aber weiterhin über den übergeordneten Streitfall berichten.

Quelle