Ibbenbürener Fortbildung klärt Standesbeamte über neues Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz auf
Jacob FiebigIbbenbürener Fortbildung klärt Standesbeamte über neues Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz auf
Rund 60 Standesbeamte trafen sich in Ibbenbüren zu einer Fortbildung über aktuelle rechtliche Änderungen. Die Veranstaltung fand am Mittwoch, dem 9. Oktober 2025, in der örtlichen Feuerwehr- und Rettungswache statt. Im Mittelpunkt standen Aktualisierungen des Namensrechts sowie des Selbstbestimmungsgesetzes, die beide Auswirkungen auf Eheschließungen und Identitätsregistrierungen haben.
Die Herbstfortbildung richtete sich an Standesbeamte aus dem gesamten Kreisgebiet und war Teil einer regelmäßigen Reihe, die in verschiedenen Städten stattfindet. Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer und Markus Mergenschröer, Leiter des Ibbenbürener Bürgeramts, eröffneten die Veranstaltung mit einer Begrüßungsrede.
Stephanie Max und Rolf Becker, Vertreter des Berufsverbands der Standesbeamten in Westfalen-Lippe, leiteten die Diskussionen. Sie konzentrierten sich auf das Namensrecht, das die Regeln für die Führung von Familiennamen nach der Heirat festlegt. Die Teilnehmer setzten sich zudem mit den neuen rechtlichen Bestimmungen und praktischen Herausforderungen auseinander, die mit dem Selbstbestimmungsgesetz verbunden sind.
Ziel der Fortbildung war es, die Standesbeamten über rechtliche Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, die ihre tägliche Arbeit beeinflussen. Fragen aus dem Publikum behandelten konkrete Praxisfälle und halfen dabei, die Anwendung der Änderungen im Arbeitsalltag zu veranschaulichen.
Die Veranstaltung vermittelte den Standesbeamten aktualisierte Handlungsanweisungen zu Namensrecht und Identitätsregelungen. Rund 60 Fachkräfte verließen die Fortbildung mit klareren Vorgaben zur Abwicklung von Eheschließungen und rechtlichen Namensänderungen. Weitere Schulungen werden in den kommenden Monaten in anderen Kommunen der Region stattfinden.






