26 April 2026, 12:41

Vermögensverwalter wegen Millionenbetrugs zu Bewährung verurteilt

Schwarz-weißes Dokument, das John Porteous, einen ehemaligen Stadtwache-Kapitän, der ein Verbrechen beschuldigt, mit Text enthält, der "Sie sind angeklagt und beschuldigt."

Aufgeschobene Strafe für Vermögensverwalter wegen hochspekulativer Investments - Vermögensverwalter wegen Millionenbetrugs zu Bewährung verurteilt

Ein Vermögensverwalter ist wegen Betrugs an Kunden in Höhe von über zwei Millionen Euro zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Münster verkündete am Freitag sein Urteil nach monatelangen Ermittlungen. Der Angeklagte gestand, mit Kundengeldern hochriskante Investitionen getätigt zu haben, um eigene Handelsverluste auszugleichen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen 39 einzelne Betrugsfälle mit einem Gesamtschaden von mehr als zwei Millionen Euro. Der Vermögensverwalter hatte Gelder seiner Kunden in hochspekulative Märkte investiert, in der Hoffnung, frühere Verluste wettzumachen. Als die Anlagen 2021 zusammenbrachen, waren die Verluste nicht mehr rückgängig zu machen – woraufhin der Angeklagte den betroffenen Anlegern sein Fehlverhalten eingestand.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten beantragt. Das Gericht verlängerte die Bewährungszeit jedoch angesichts der Schwere der Taten. Aufgrund von Verzögerungen im Verfahren hatte der Angeklagte bereits zwei Monate dieser Strafe verbüßt.

Die Ermittler stellten fest, dass der Verwalter seinen Kunden die wahre Natur der Investitionen verschwiegen hatte. Viele glaubten, ihr Geld sei in sichere, stabile Anlageformen flossen. Stattdessen wurden die Mittel in riskante Spekulationsgeschäfte gelenkt, die schließlich scheiterten.

Mit dem Urteil endet ein Fall, der Dutzende Anleger in erhebliche finanzielle Not brachte. Die Bewährungsstrafe unterstreicht die Schwere des Betrugs, auch wenn der Verurteilte einer sofortigen Haftstrafe entgeht. Geschädigte Kunden können nun zivilrechtliche Klagen einreichen, um ihre Verluste zurückzufordern.

Quelle