Bundesjustizministerium will ehrenamtliche Richter strenger prüfen – AfD widerspricht
Leonhard PreißBundesjustizministerium will ehrenamtliche Richter strenger prüfen – AfD widerspricht
Das Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Überprüfungsverfahrens für ehrenamtliche Richter. Ein neuer Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Deutsche Richtergesetz zu ändern, um sicherzustellen, dass nur Personen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützen, diese Ämter ausüben können.
Das Ministerium prüft mehrere Änderungen im Auswahlverfahren. Künftig könnten Bewerber schriftliche Erklärungen zu möglichen Ausschlussgründen vorlegen müssen. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Initiative, um die Kontrolle zu stärken.
Die unionsgeführte CDU/CSU-Bundestagsfraktion drängt auf weitere Schritte. Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, setzt sich für ein bundesweit einheitliches, verpflichtendes Prüfverfahren vor der Ernennung ein. Die Partei schlägt zudem vor, das Bundesamt für Verfassungsschutz in die Überprüfung der Kandidaten einzubinden.
Die rechtspopulistische AfD lehnt die Pläne ab und argumentiert, die bestehenden Regelungen seien bereits ausreichend. Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der AfD, betont, dass jeder ehrenamtliche Richter die freiheitliche demokratische Grundordnung achten müsse.
Der geplante Gesetzentwurf sieht strengere Kontrollen für Bewerber vor. Mit den Änderungen des Ministeriums soll verhindert werden, dass Personen mit antidemokratischen Haltungen als ehrenamtliche Richter tätig werden. Die politische Debatte über die Notwendigkeit der Maßnahmen hält an, wobei die Positionen weit auseinandergehen.
